Easy Archiv 

Das Archiv für Dokumente, Belege, Rechnungen, Fakturen, Lieferscheine, Röntgenbilder, Multimedia, usw.

 Das Archiv mit Schnittstellen zu SAP, CSE Workflow, KHK, Navision, Baan, Lotus Notes, IBM Concorde, Ferrari Fax, usw.

 

Warum Dokumente, Belege, Rechnungen, Fakturen, Lieferscheine, Mail Faxe usw. archivieren.

 

Ein Ausdruck für internen Gebrauch ist nicht mehr notwendig. Dokumente, Belege, Rechnungen, Fakturen, Lieferscheine, Röntgenbilder usw. können am Bildschirm angeschaut werden. Es besteht auch die Möglichkeit diese via Mail oder Fax weiter zu senden.

Die Ablage wird ohne manuellen Aufwand automatisch erledigt. Mit dem Time Modul in der Nacht, oder direkt aus Ihrer Applikation archivieren. Für eine direkte Anbindung sorgen die Schnittstellen zu SAP, CSE Workflow, KHK, Navision, Baan, Lotus Notes, IBM Concorde, Ferrari Fax, usw.

Sekundenschnelles Wiederfinden der Dokumente, Belege, Rechnung, Fakturen, Lieferscheine, Mail Faxen, auch bei grossen Archiven (> 1 000 000 )

Formularsätze (3-7fach) können eingespart werden.

Ablage füllt keine Schränke und Räume mehr.

Blitzartiger Zugriff auf die Dokumente, Belege, Rechnungen, Fakturen, Lieferscheine, Röntgenbilder usw. von jedem PC aus.

 

Mit der Einführung eines elektronischen Archivierungssystems sind natürlich auch rechtliche- undrevisionstechnische Aspekte zu berücksichtigen. Neben der rein juristischen Beurteilung könnenauch kaufmännische und technische Betrachtungsweisen angewandt werden, um die Möglichkeiten des kommerziellen Einsatzes derartiger Systeme zu beurteilen.

Gesetzliche Vorschriften in der Schweiz:

Als einziges Land in Europa (ausser England) wird in der Schweiz die Aufbewahrung von Geschäftsdokumenten auf (elektronischen) Datenträgern auf einfache Weise klar und deutlich formuliert. In Artikel 962, Absatz 2 bzw. 4 des Obligationenrechts (OR), gilt für die elektronische Aufbewahrungsfristen aller drei Bereiche, nämlich Steuerrecht, Handelsrecht, Zivilprozessrecht der folgende Satz:

"Aufzeichnung auf Bild- oder Datenträger haben die gleiche Beweiskraft wie die Unterlagen selbst". (OR-Artikel 962, Absatz 4).Aus diesem Artikel geht hervor, dass die im Zusammenhang mit den Aufbewahrungsfristen formulierten Vorschriften in OR Artikel 962, Absatz 2, zivilprozessrechtliche Qualität bzw. Verbindlichkeit aufweist.

Diese Seite ist Suchmaschienen optimiert und dient als Sprungbrett. Weitere Informationen über die elektronische Archivierung erhalten Sie hier.

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Documa AG

 

Weitere Informationen zum Steuerrecht, Handelsrecht, Zivilprozessrecht erhalten Sie bei:

Dieser Dienst ber�t Sie kostenlos in diversen Fragen im Bereich Recht, Gesundheit, usw.

 

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Mehrfach im Einsatz bei renommierten Grossfirmen.

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